Seit gut fünf Wochen beschäftigt uns alle nur noch eines: wie wird sich der Krieg in der Ukraine entwickeln? Welche Unterstützung können wir als Deutsche und Europäer noch leisten? Die Reise unserer Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nach Kyiv, im Übrigen als erste Repräsentantin europäischer Institutionen, ist dabei mehr als ein deutliches Zeichen der Solidarität – ein Zeichen, das ich im Übrigen von unserer Bundesregierung schmerzlich vermisse.
Dabei ist auch klar: Auch wir werden, unabhängig vom weiteren Verlauf des Krieges, zunehmend mehr Auswirkungen spüren. Bei allen dringenden Überlegungen zu Ernährungssicherheit und Energieversorgung steht vor allem aber eines derzeit im Vordergrund: den Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützung, Sicherheit und Schutz gewähren. In einer historischen Einigung, insbesondere im Politikfeld Asyl und Migration, haben sich alle Mitgliedsstaaten im Rat auf die Anwendung der sogenannten temporären-Schutz-Richtlinie geeinigt. Die Richtlinie sieht vor, dass ukrainische Staatsangehörige nicht ins Asylsystem gehen, sondern unmittelbar bei Einreise Schutz sowie Zugang zu Versorgung, Bildung und Arbeitsmarkt genießen. Damit haben sich die Mitgliedsstaaten im Wesentlichen Zeit und Ressourcen erkauft – allerdings macht das nur Sinn, wenn man die gewonnen Ressourcen dann auch für die bessere Vorbereitung der eigenen Strukturen, sei es auf Bundes- aber auch auf Landes- und kommunaler Ebene, nutzt. Geschieht das nicht, verweigert der Bund seine Verantwortung oder wälzt diese nahezu ausschließlich auf Freiwillige und kommunale Strukturen ab, sind Konflikte vorprogrammiert. Leidtragende sind nicht nur diejenigen, die bei uns Schutz genießen sollen, sondern auch unsere Kommunen als umsetzende Gebietskörperschaften.
Wir haben der Ukraine nicht weniger als ein Schutzversprechen gegeben: für die Dauer des Krieges sorgen wir für die Sicherheit der Geflüchteten, zu einem überwältigenden Teil Frauen und Kinder. Es kann und darf nicht sein, dass Frauen und Kinder „auf dem Weg“ verschwinden und schlimmstenfalls nicht mehr oder in Bordellen oder anderen Zwangslagen wieder auftauchen. Die Weigerung der Bundesinnenministerin, einfache Mittel wie eine frühestmögliche Registrierung zu nutzen, ist damit nicht nur ein Verrat an den ukrainischen Geflüchteten, sondern auch eine Offenbarung gegenüber unseren Kommunen.
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