Feiertag für das Lieblingsgetränk der Deutschen

Traditionell steht in jedem Jahr der 23. April ganz im Zeichen des Bieres, dem Lieblingsgetränk der Deutschen. Vor mehr als 500 Jahren forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV., dass zum Brauen nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden sollten. Am 23. April 1516 verkündete er schließlich in Ingolstadt, dass Bier nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen dürfe. Hefe wurde damals noch nicht erwähnt, weil ihre Wirkungsweise noch unbekannt war.

Mit dem ganzen Stolz der deutschen Brauer ist das Reinheitsgebot noch heute gültig. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur die vier oben erwähnten Zutaten enthalten. Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe und auch keine Konservierungsstoffe sind erlaubt.

In Braunschweig wird im Wolters Hofbrauhaus seit 1627 nach dem Reinheitsgebot Bier gebraut. Mit der National Jürgens Brauerei (bis 1977) und Feldschlösschen (bis 2009) gab es lange weitere Großbrauereien in unserer Stadt, die Braunschweiger Bier zu einem klangvollen Begriff über die Stadtgrenzen hinaus machten. Heute gibt es auch mehrere kleine Craftbeer-Brauereien, die die Braunschweiger Biertradition kreativ fortführen.

In Deutschland werden auch dank der Mikrobrauereien mehr als 5.000 verschiedene Biere werden gebraut und bilden damit eine gute Grundlage für unzählige Varianten für das Lieblingsgetränk der Deutschen. Dass sie alle unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Faktoren: an der Rezeptur, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, an den Aromen des verwendeten Hopfens und nicht zuletzt gerade auch am Fingerspitzengefühl des Braumeisters.

Nach mehr als 500 Jahren gilt das Reinheitsgebot als eine der ältesten Lebensmittelverordnungen der Welt – und ist heute so aktuell wie einst, weil die deutschen Brauer unverändert nach der traditionellen Vorgabe brauen. Der Erlass aus dem Jahr 1516 ist längst ein weltweiter Inbegriff für die Qualität deutscher Biere.

Deutsche Biere – geschmackvoll und rein. Zum Wohl!

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