Basketball spielen auf dem Freiplatz vor Gericht

Was für ein Hickhack! Nach Anwohnerprotesten und Lautstärke-Messungen baute die Stadt auf dem Spiel- und Jugendplatz Madamenweg die Basketballkörbe zunächst ab, um den Lärmpegel zu verringern. Kurz darauf hängte sie sie wieder mit dem Hinweis auf einzuhaltende Ruhephasen wieder auf. Die bundesweit geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) lässt eben Spielraum in der Auslegung. 

Die rechtliche Bewertung von Lärm in der Stadt brachte Folgendes zutage: Während es für Kinder bis zu einem Alter von bis 14 Jahren die eindeutige Positionierung des Gesetzgebers gibt, dass Kinderlärm und Spielplatzlärm zum allgemeinen Leben dazu gehören und daher hinzunehmen sind, sieht das bei Jugendlichen anders aus. Der Bund hat zwar Grenzwerte für Geräusche und Lärm festgelegt, aber nicht eindeutig geregelt, ob der Lärm von Jugendlichen von 14 – 18 Jahren darunterfällt oder nicht. Die Länder haben in Einzelfällen kleinere eigene Regeln dafür aufgestellt – Niedersachsen nicht.  

Der Braunschweiger Grünflächenverwaltung gebührt also dank, dass sie im Sinne der Jugendlichen entschieden hat. Wie im Umwelt- und Grünflächenausschuss berichtet wurde, ging jedoch bereits wieder das Schreiben eines Rechtsanwalts ein. Ein Anwohner kann sich partout nicht mit dem gefundenen Kompromiss anfreunden. Ich verstehe das nicht, aus meiner Sicht gehören durch Sport verursachte Geräusche zur Gesellschaft dazu und sind hinzunehmen. Ich hoffe sehr, dass die Stadt vor dem Verwaltungsgericht auf Richter trifft, die sich die Sache ganz genau anschauen und damit auch eine Richtungsentscheidung für die Zukunft treffen. Hoffentlich für die Jugendlichen. 

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