BZ-Ombudsrat weist Kommentar als unangemessen zurück

Die Ratssitzung im Dezember des vergangenen Jahres war dominiert von der Frage, ob Finanzdezernent Geiger wiedergewählt werden oder nicht doch besser eine Neubesetzung durch eine Öffentliche Ausschreibung angestrebt werden sollte. Mit einem einstimmigen Votum der CDU-Fraktion im Rücken hatte ich seinerzeit als Fraktionsvorsitzender eine Pressemitteilung dazu verschickt, in der ich unsere Ablehnung der Wiederwahl inhaltlich begründete. Die Redakteurin Cornelia Steiner berichtete für die Braunschweiger Zeitung ausführlich zu diesem Thema. Bestandteil dieser Berichterstattung war ein unangemessener, unkorrekter und vor allem ungerechter Kommentar, der viele Gemüter erhitzte. Klaus Wendroth, mein Vorgänger als Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschwerte sich daraufhin beim Ombudsrat der Braunschweiger Zeitung über zahlreiche darin verwendete Formulierungen.  

Nach sehr langer Zeit der Bearbeitung und erst auf Nachfrage hin hat der Ombudsrat nun endlich seine Bewertung abgegeben. Er hat Klaus Wendroth mit seiner Beschwerde vollumfänglich recht gegeben. Leider will die Braunschweiger Zeitung die Stellungnahme des Ombudsrates nicht wie früher üblich und inhaltlich natürlich angebracht veröffentlichen. So bleibt bei den Leserinnen und Lesern der falsch erweckte Eindruck bestehen. Dies ist schon alleine deshalb besonders ärgerlich und zugleich verwunderlich, weil unsere Ablehnung der Wiederwahl des Finanzdezernenten Geiger bei der BZ doch große Wellen geschlagen und uns viel unbegründete Kritik entgegengebracht hatte. 

Deshalb will ich an dieser Stelle den wichtigsten Absatz der Stellungnahme des Ombudsrats zitieren: „So teilt der Ombudsrat Ihre Kritik an der unangemessenen Formulierung ‚plumpe Diffamierung‘. Dies gilt ebenfalls für die Formulierung ‚kopfloses Um-sich-schlagen von Verlierern‘. Zur Folgerichtigkeit des Schlusssatzes ‚Wo bleibt da der Anstand?‘ hat der Ombudsrat eine andere Meinung als die Verfasserin. Die Kategorie des menschlichen Anstands greift für ihn hier zu weit. Es handelt sich nach Auffassung des Ombudsrates um ein bedeutsames Thema für die Leserinnen und Leser. Ein differenzierterer Kommentar beziehungsweise ein ‚Pro und Contra‘ wären deshalb nach Ansicht des Ombudsrates das bessere Mittel gewesen.“  

Es ist nun eindeutig: Der Kommentar von Frau Steiner wird auch vom Ombudsrat der Braunschweiger Zeitung als unangemessen angesehen. Die vollständige Stellungnahme des Ombudsrates haben wir hier veröffentlicht. Denn es ist wichtig, dass die von Frau Steiner in Ihrem Kommentar vorgebrachten Anschuldigungen explizit als unberechtigt und undifferenziert gekennzeichnet werden. 

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